Wohnmobilsteuer
Was kostet Ihr Wohnmobil an Steuern?
Alles hängt an 3500 Kilo. Ober- und unterhalb dieser Grenze gelten in vielen Kantonen zwei völlig verschiedene Tarife – und die Kantone sind sich nicht einmal einig, welche Seite die teurere ist.
Hundert Kilo entscheiden
Dasselbe Wohnmobil, einmal mit 3500 und einmal mit 3600 kg: In Schwyz vervierfacht sich die Steuer nahezu, in Basel-Landschaft ändert sich fast nichts. Die Grenze ist eidgenössisch, die Folgen sind es nicht.
Im Ausweis steht kein Wohnmobil
Die Verkehrsregelnverordnung stellt ein Wohnmobil bis neun Plätze dem Personenwagen gleich. Deshalb führen zwanzig Kantone gar keine eigene Zeile dafür – die Frage ist immer, auf welchem bestehenden Tarif es landet.
Meist keine CO₂-Angabe
Ein Wohnmobil trägt selten einen CO₂-Wert und nie eine Energieetikette. Wo ein Kanton Öko-Regeln für Personenwagen schreibt, greifen sie deshalb nicht – manchmal zum Vorteil, manchmal zum Nachteil.
Die Grenze bei 3500 Kilo
Ein Wohnmotorwagen ist keine eigene Fahrzeugart. Artikel 11 der Verordnung über die technischen Anforderungen stellt ihn dem Personenwagen gleich und teilt ihn dann bei 3500 kg in «Personenwagen» und «schwerer Motorwagen» – deshalb steht auf keinem Fahrzeugausweis «Wohnmotorwagen» als Fahrzeugart, und deshalb haben die meisten Kantone keine Wohnmobilzeile. Sechs Kantone nennen Wohnmobile ausdrücklich, die übrigen leiten sie über die eidgenössische Einteilung auf einen bestehenden Tarif. Was das kostet, hängt vollständig vom Kanton ab: Beim gleichen Sprung über 3500 kg steigt die Rechnung in einigen Kantonen um ein Mehrfaches, in anderen kaum. Wer beim Kauf zwischen zwei Ausbaustufen wählt, entscheidet damit auch über die Steuer – jedes Jahr.