Motorfahrzeugsteuer
Motorfahrzeugsteuer im Kanton Freiburg
Was ein Fahrzeug im Kanton Freiburg jährlich kostet – gerechnet nach dem geltenden Tarif, mit Quelle.
- Bemessungsgrundlage
- Leistung
Der hier gerechnete Tarif gilt seit 2025.
Nicht jedes Fahrzeug zahlt nach derselben Formel
Der Kanton Freiburg besteuert die fünf Fahrzeugarten nicht zwingend nach derselben Bemessungsgrundlage. Was hier steht, ist der geltende Tarif – nicht eine Umrechnung aus dem Autotarif.
| Fahrzeugart | Bemessungsgrundlage | Tarif seit |
|---|---|---|
| Auto | Leistung | 2025 |
| Motorrad | Leistung | 2025 |
| Wohnmobil | Leistung | 2025 |
| Anhänger | Gesamtgewicht | 2025 |
| Lastwagen | Gesamtgewicht | 2025 |
Warum jeder Kanton anders rechnet
Die Motorfahrzeugsteuer ist Sache der Kantone, und sie sind sich nicht einmal einig, was besteuert wird. Neun verschiedene Bemessungsgrundlagen sind im Umlauf: Hubraum, Gesamtgewicht, Leistung, CO₂ und Mischformen davon. Dazu kommen Öko-Bonus und -Malus, Sonderregeln für Elektrofahrzeuge und Veteranen und laufende Reformen. Für dasselbe Auto liegen die günstigsten und die teuersten Kantone deshalb um ein Mehrfaches auseinander.
Offizieller Tarif des Kantons: bdlf.fr.ch LIVAR 635.4.1 Annexe 1 as re-indexed 19.11.2024 with effect 01.01.2025, +5.2 % (base index 106,1 pts) + ocn.ch Tarifs véhicules légers (verified 2026-07-28)
Richtwert. Verbindlich ist allein die Veranlagung des Kantons.